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Nutzungsbedingungen:
1. Der Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier fördern eure Heimfahrt mit einem Taxi mit 2 € pro Person und Fahrt.
Der Betrag wird direkt durch den Taxifahrer vom Fahrpreis abgezogen, darf allerdings den Fahrpreis nicht übersteigen.
2.Nutzungsberechtigt seid ihr, wenn ihr zwischen 16 und 21 Jahren alt seid und euren ersten
Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg oder der Stadt Trier habt. Euren Ausweis müsst ihr dem Taxifahrer vorzeigen.
3.Das Fahrtziel muß im Landkreis Trier-Saarburg oder in der Stadt Trier liegen. Eine Förderung erfolgt nur für eure Rückfahrt
von Veranstaltungen.
4.Eine Förderung erfolgt in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag jeweils ab 22:00 Uhr (bis 6:00 Uhr).
Zusätzlich werden Heimfahrten in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Karneval von Weiberdonnerstag
bis Aschermittwoch gefördert.
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